QR-Code-Pflicht auf Weinflaschen: Was Winzer jetzt wissen müssen
Seit dem 8. Dezember 2023 gilt EU-weit eine erweiterte Kennzeichnungspflicht für Wein. Winzer müssen Nährwertangaben und ein Zutatenverzeichnis für ihre Weine bereitstellen – entweder direkt auf dem Etikett oder über einen QR-Code (sogenanntes „E-Label“).
Dieser Beitrag gibt einen fachlich-sachlichen Überblick speziell für deutsche Winzer: ab wann die Pflicht gilt, welche Informationen erforderlich sind, welche Produkte betroffen sind und wie sich die Anforderungen praxisnah umsetzen lassen – inklusive Verweis auf digitale Lösungen wie produkt-code.de.
Ab wann gilt die neue Kennzeichnungspflicht?
Die Regelung gilt für alle Weine, die nach dem 8. Dezember 2023 hergestellt wurden. Maßgeblich ist der Abschluss der alkoholischen Gärung.
Weine, die vor dem 08.12.2023 vollständig vergoren waren, dürfen ohne neue Kennzeichnung weiter verkauft werden (Abverkauf erlaubt).
Alle Weine ab Jahrgang 2024 unterliegen vollumfänglich der neuen Pflicht.
Bei Schaumwein ist der Abschluss der zweiten Gärung entscheidend.
Gesetzliche Grundlage
Rechtsgrundlage ist die EU-Verordnung (EU) 2021/2117, welche die bisherige Sonderstellung von Wein aufhebt. Wein gilt nun kennzeichnungsrechtlich als normales Lebensmittel.
Ziel der Regelung ist:
Mehr Transparenz für Verbraucher
Einheitliche Kennzeichnungsvorgaben innerhalb der EU
Welche Angaben sind verpflichtend?
Zusätzlich zu den bisherigen Pflichtangaben (Alkoholgehalt, Füllmenge, Abfüller etc.) sind zwei neue Informationsblöcke erforderlich:
1. Nährwertdeklaration (bezogen auf 100 ml)
Pflichtangaben:
Brennwert (kJ und kcal) – immer auf dem Etikett
Fett
davon gesättigte Fettsäuren
Kohlenhydrate
davon Zucker
Eiweiß
Salz
Hinweise:
Tabelle empfohlen
Geringfügige Mengen dürfen zusammengefasst werden
Der Brennwert darf nicht ausschließlich digital angegeben werden
2. Zutatenverzeichnis
Beginnend mit „Zutaten:“
Absteigende Reihenfolge nach Gewichtsanteil
Zusatzstoffe mit Funktionsklasse oder E-Nummer
Zutaten <2 % dürfen am Ende gesammelt stehen
Ausnahme: Besteht das Produkt ausschließlich aus Trauben, kann das Zutatenverzeichnis entfallen.
Allergene
Sulfite, Ei- und Milchprodukte müssen hervorgehoben werden
Der Hinweis „enthält Sulfite“ muss immer auf dem Etikett stehen
Ein QR-Code ersetzt den Allergenhinweis nicht
Welche Weine sind betroffen?
Die Pflicht gilt für nahezu alle weinrechtlichen Erzeugnisse:
Stillwein
Schaumwein / Sekt
Perlwein
Likörwein
Aromatisierte weinhaltige Getränke
Teil- oder entalkoholisierter Wein
Ausnahmen und Sonderfälle
Direktvermarktung kleiner Mengen
Unter bestimmten Voraussetzungen (kleine Mengen, direkte Abgabe an Endverbraucher, regional begrenzt) kann die Nährwertdeklaration entfallen.
Wichtig:
Zutaten- und Allergenkennzeichnung bleibt Pflicht
Die Ausnahme ist nicht eindeutig definiert
Rücksprache mit der Lebensmittelüberwachung empfohlen
Werbung
Keine Pflichtangaben in reiner Werbung ohne Bestellmöglichkeit
Pflichtangaben erforderlich bei Online-Shops, Preislisten und Bestellformularen
Etikett oder QR-Code? (E-Label)
Winzer haben zwei zulässige Optionen:
Klassische Etikettierung
Alle Angaben direkt auf der Flasche
Platzbedarf hoch
Gestaltung eingeschränkt
QR-Code (E-Label)
QR-Code auf dem Etikett
Verlinkung auf eine Informationsseite
Auf dem Etikett erforderlich:
Brennwert (kJ/kcal)
Allergenhinweis
Hinweis auf QR-Code (z. B. „Zutaten & Nährwerte“)
Wichtige Anforderungen an die QR-Code-Seite:
Keine Werbung oder Verkaufslinks
Langfristige Verfügbarkeit
Kein übermäßiges Tracking
Unterstützung durch produkt-code.de
produkt-code.de bietet eine speziell für Hersteller entwickelte Lösung zur Umsetzung der QR-Code-Pflicht:
Erstellung rechtskonformer QR-Codes
Hosting der Zutaten- und Nährwertangaben
Pflichtangaben-Check zur Fehlervermeidung
Datenschutzkonforme, cookie-freie Seiten
Einfache Pflege und spätere Aktualisierung
Dauerhafte URLs für langfristige Rechtssicherheit
Damit eignet sich produkt-code.de besonders für Winzer, die:
mehrere Weine oder Jahrgänge verwalten
Platz auf dem Etikett sparen möchten
rechtliche Risiken minimieren wollen
Fazit
Die QR-Code-Pflicht ist keine Option, sondern verbindliche Realität. Spätestens mit dem Jahrgang 2024 müssen alle Weine entsprechend gekennzeichnet sein.
Winzer sollten jetzt:
ihre Etiketten prüfen
sich für eine Umsetzungsstrategie entscheiden
digitale Lösungen sinnvoll einsetzen
Richtig umgesetzt, bietet die neue Kennzeichnungspflicht nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch die Chance, Transparenz und Qualität sichtbar zu machen.
Jetzt handeln, bevor der nächste Jahrgang abgefüllt wird.